Glyphosat um fünf Jahre verlängert

Die EU-Mitgliedstaaten haben der Verlängerung von Glyphosat um weitere fünf Jahre zugestimmt. 18 der 28 EU-Länder sprachen sich in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission aus. Mehrfach war eine Entscheidung über ein Verbot oder die Verlängerung der Zulassung verschoben worden. Zuletzt war vor knapp zwei Wochen eine Abstimmung des zuständigen Fachausschusses ohne klares Votum ausgefallen.

Die 18 Mitgliedstaaten, die für eine Verlängerung gestimmt haben, repräsentieren 65 Prozent der Bevölkerung. Deutschland hatte sich lange der Stimme enthalten und gab zuletzt auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt seine Zustimmung. Frankreich, Italien, Belgien, Österreich und fünf weitere Staaten blieben bei ihrem Nein. Allein Portugal enthielt sich erneut der Stimme. Die EU-Kommission hatte eine Rückendeckung seitens der EU-Mitgliedstaaten zur Voraussetzung für eine Verlängerung von Glyphosat gemacht. Mit dem Votum in der Berufungsinstanz ist die Entscheidung für eine fünfjährige Wiederzulassung nun gefallen.

Der DNZ begrüßt die Zulassungsverlängerung, da Glyphosat für den bodenschonenden Anbau von Zuckerrüben mit Mulchsaat unverzichtbar ist. Besonders erfreulich wertet der Verband die mutige Entscheidung von Bundesminister Schmidt, da nach langem politischem Ringen innerhalb der Bundesregierung endlich die sachlich fachlichen Argumente den Ausschlag gegeben haben.

Rübenlaborringvergleich

Auf dem Rübenhof in Nordstemmen werden regionsübergreifend Zuckerrüben-Proben genommen.

Jedes Jahr führt der DNZ in Zusammenarbeit mit den norddeutschen Zuckerunternehmen und mit wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Zuckerrübenforschung (IfZ, Göttingen) Rübenlaborringvergleiche durch.

Auf dem Rübenhof in Nordstemmen wurden dieses Jahr wieder regionsübergreifend Zuckerrüben-Proben genommen. Jeweils 40 Rüben bildeten dabei eine Probe, die erst in Säcke verpackt und dann in den unterschiedlichen Laboren analysiert wurden. Das Rübenmaterial sollte dabei homogen sein, d. h. möglichst unbeschädigt, gesund und dem allgemeinen Durchschnitt entsprechend.

Die Ergebnisse des Laborringvergleichs werden genutzt, um die Vergleichbarkeit der Prozesse in den teilnehmenden Rübenlaboren zu überprüfen. Damit sollen für den Rübenanbauer jederzeit gleichmäßige Qualitätsstandards unabhängig vom Anlieferungsort der Rüben gewährleistet werden. Nach Kampagne-Ende wird die statistische Verrechnung der Daten im Arbeitskreis Rübenabnahme des DNZ von Wissenschaftlern des Instituts für Zuckerrübenforschung (IfZ) aus Göttingen vorgestellt. Ein abschließender Bericht erscheint regelmäßig in der Zeitschrift Zuckerrübe.

Lagern in der Langzeitmiete

Der Langzeitmieten-Versuch soll Aufschluss geben über mögliche Lagerverluste.

Was passiert eigentlich in der Rübenmiete während der Lagerung? Gibt es Alternativen zum bewährten Abdeckmaterial TopTex110? Welchen Einfluss haben Verletzungen der Zuckerrüben auf die Lagerverluste?

Um diese Fragen zu beantworten, wurde in den ersten Novembertagen ein Langzeitlagerungsversuch angelegt: Mit einem Entblätterungs-Roder wurden mit zwei Einstellungen – schonend und aggressiver – Rüben gerodet. Probensäcke mit diesen Rüben wurden in den Versuch eingelagert. Anschließend erfolgt die Abdeckung mit zwei verschiedenen Vlies-Materialien. Zudem gibt es noch eine „Null-Variante“ ohne Abdeckung. Mittels Temperatur-Sensoren wird die Temperatur an unterschiedlichen Punkten in der Miete gemessen, sodass ein Temperaturverlauf im Vergleich zur Außentemperatur abgebildet werden kann.

Nach Auslagerung zum Kampagneende Mitte Januar werden die in Säcke eingelagerten Rüben auf Inhaltsstoffe analysiert und auch auf Fäulnis, Schimmel und Frostschäden bonitiert. Die ermittelten Werte können dann mit den bei der Einlagerung analysierten Referenzproben verglichen werden und geben damit einen hoffentlich guten Aufschluss über die entstandenen Lagerungsverluste.

Gut zu wissen: Die Erkenntnisse aus der Langzeitmiete dienen auch zur Überprüfung des Spätlieferausgleichs, der die Zuckerverluste während der Lagerung monetär ausgleicht.

Neonicotinoide unter Beschuss

Die EU-Kommission beabsichtigt, den Einsatz von Neonicotinoiden in der Landwirtschaft generell zu verbieten. Dies betrifft dann auch die bewährten Beizmittel im Zuckerrübenanbau, für die derzeit eine Sonderregelung gilt. Die bestehenden Zulassungen sollen innerhalb von drei Monaten widerrufen werden. Als Aufbrauchfrist soll den Mitgliedstaaten eine Frist von maximal 6 Monaten eingeräumt werden. Sollten die Pläne der Europäischen Kommission umgesetzt werden, dürften Neonicotinoide somit bereits für die Aussaat 2018 nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Kommission geht davon aus, dass Neonicotinoide Bienen schädigen. Die Hersteller der Wirkstoffe sind jedoch der Überzeugung, dass die zugelassenen Anwendungen - vor allem als Beizmittel - sicher sind und von ihnen keine Gefahren für Bienen ausgehen.

Ein Verbot von Neonicotinoiden hätte erhebliche Konsequenzen für den Zuckerrübenanbau: Die Anbauer würden das effektivste und umweltverträglichste Instrument zum Schutz der Zuckerrüben vor Schädlingen und Krankheiten verlieren. Der Einsatz von Neonicotinoiden ist ein wichtiger Beitrag für einen nachhaltigen Rübenanbau in Deutschland. Die Sicherung des Ertragsniveaus ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Rübenanbaus unverzichtbar. Ein Verbot wäre sowohl mit ökonomischen als auch mit ökologischen und sozialen Nachteilen behaftet.

Derzeit ist noch nicht klar, wann die Beschlussfassung in den zuständigen EU-Gremien erfolgen soll. Gemeinsam mit unseren verbundenen Organisationen der Rüben- und Zuckerwirtschaft und der berufsständischen Interessenverbände setzen wir uns derzeit auf allen politischen Ebenen für den Erhalt dieser für den Rübenanbau unverzichtbaren Wirkstoffe ein.

Zusätzlich bitten wir alle Rübenanbauer und der Landwirtschaft nahestehenden Partner um individuelle Unterstützung. Argumentationshilfen und Adressen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Herbstbegehung der Rübentagsfläche

Wir sind doch nicht aus Zucker! Nach diesem Motto fanden sich auch unter der regnerischen und windigen Kulisse des 5. Oktober 2017 ungefähr 70 Teilnehmer auf dem Versuchsfeld des Rössinger Landwirts Kai Rodewald ein. Trotz der schlechten Witterung zeigten die Rübenanbauer großes Interesse an den Versuchen des Niedersächsischen Rübentages, der bereits am 8. Juni dieses Jahres rund 500 Besucher begeisterte. Nun hatte die Landwirtschaftskammer nochmal die Möglichkeit, über ihre Düngungs- und Pflanzenschutzversuche zu informieren. Als Kernaussage ist festzuhalten, dass die neue Düngeverordnung keine große Veränderung für den Zuckerrübenanbau bedeutet. Auch die in Rössing gezeigten Versuche belegen, dass der klassische Sollwert von 160 kg Stickstoff unverändert gilt. Die von den Zuckerrübenanbauerverbänden Niedersachsen-Mitte und Südniedersachsen angelegte Sortendemonstration verdeutlicht, dass bereits die Sortenwahl der erste und auch sehr bedeutende Schritt zur Bekämpfung von Blattkrankheiten ist. Zum Abschluss gab es neben warmen Gulasch auf dem Hof von Kai Rodewald weitere Informationen zum Rübenanbau und seitens der Nordzucker AG einen aktuellen Bericht zur bisherigen Kampagne der Zuckerfabrik Nordstemmen.

Hildesheimer Bauernmarkt war gut besucht

Bei eindeutigem Herbstwetter fand am Sonntag, den 17. September der Hildesheimer Bauernmarkt rund um den Marktplatz in der Innenstadt statt. Zahlreiche Direktvermarkter aus der Umgebung waren vor Ort. Sie stellten ihre Produkte und deren Produktionsweise den Verbrauchern vor und nutzten so die Gelegenheit, ihren Produkten auch ein Gesicht zu geben. Gemeinsam mit dem Landvolk waren auch die Zuckerrübenanbauerverbände Niedersachsen-Mitte und Südniedersachsen in einem Zelt vertreten. Zuckerrüben zum Anfassen und die aus Rüben gewonnen Produkte luden ein, sich näher über die Zuckerrübe im Landkreis Hildesheim zu informieren. Hier wird schließlich die Zuckermenge für über vier Millionen Menschen produziert, zwei Zuckerfabriken befinden sich in unmittelbarer Umgebung. So kamen zahlreiche Gespräche mit Bauernmarkt-Besuchern zu Stande. Das erworbene Wissen konnte auch gleich beim „Rübenquiz“ unter Beweis gestellt werden.

Rübenanbauer blicken nach vorn

Hannover, 30. August 2017 – Auf dem diesjährigen Verbandstag schaut der Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ) auf ein erfolgreiches Zuckerrübenjahr zurück. Doch der Blick richtet sich überwiegend nach vorn: auf den Zuckermarkt, die Agrar- und Zuckerpolitik und die künftige Preisgestaltung für Rüben.

Der Countdown zum Quotenende läuft. Künftig wird der Zuckermarkt weniger von der Politik und mehr vom Vermarktungsgeschick der Zuckerfabriken bestimmt. Die im Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenbauer (DNZ) zusammengeschlossenen Anbauerverbände sehen sich innerhalb der Wertschöpfungskette „Zucker aus Rüben“ gut aufgestellt. „Gemeinsam haben wir uns in den zurückliegenden Jahren auf die Änderungen der EU-Zuckerpolitik gut vorbereitet. Wir rechnen mit Risiken, glauben aber auch an Chancen“, so der Verbandsvorsitzende Helmut Bleckwenn in seiner Begrüßungsansprache vor mehr als 100 Gästen. Mit Blick auf die politischen Rahmenbedingungen fordert der DNZ weiterhin die Abschaffung der gekoppelten Beihilfen in der EU sowie den Abbau von handelsverzerrenden Maßnahmen auf dem globalen Zuckermarkt. „Solange andere Länder in der Welt ihren Zuckermarkt massiv stützen, brauchen wir für die EU wirksame Einfuhrbeschränkungen“, so Bleckwenn.

Für den Erhalt eines wirtschaftlichen Rübenanbaus sieht der DNZ ferner die Notwendigkeit, die Zulassung von Neonicotinoiden als Beizmittel für Zuckerrübensaatgut unverzüglich zu verlängern. Auch der Einsatz von Glyphosat sollte nicht weiter emotional, sondern die Diskussion um Pflanzenschutzmittel generell auf wissenschaftlicher Basis geführt werden.

Im Rückblick auf das abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/17 zieht der DNZ positive Bilanz mit einer guten Zuckerernte und erfreulichen Rübenpreisen. Auch die Erwartungen an die bevorstehende Kampagne 2017 sind zuversichtlich. Aufgrund der ausgedehnten Anbaufläche wird mit einer deutlich längeren Verarbeitungssaison als im Vorjahr gerechnet.

Besonders stolz schaut der Verband auf den seit 25 Jahren durchgeführten Rübenlaborringvergleich. „Dieser ist ein Erfolgsmodell für Transparenz in der Rübenbewertung und soll deshalb auch in Zukunft gemeinsam mit allen beteiligten Laboren fortgesetzt werden“, so das Fazit von DNZ-Geschäftsführer  Dr. Heinrich-Hubertus Helmke.

Den Gastvortrag hielt Hartwig Fuchs, Vorstandsvorsitzender der Nordzucker AG, zum Thema: „ Nordzucker im Wandel der Märkte“.

 

Dowload der Pressemitteilung

Download des Jahresberichtes 2016/17

Preise für Überrüben vereinbart

Die Preise für Überrüben zur Kampagne 2017/2018 stehen fest. Bei einem Standard-Zuckergehalt von 16 Prozent werden bis zu 10 Prozent der Vertragsmenge (Überrüben 1) mit 14,50 Euro je Tonne abgerechnet. Darüber hinaus gilt ein Basispreis von 5,00 Euro je Tonne. Hinzu kommen der Zuckergehaltszuschlag und die Rübenmarkvergütung sowie eventuelle Zuschläge für Früh- und Spätlieferungen. Erstmalig fallen für Überrüben auch Frachtkosten an. Diese werden individuell entsprechend der Entfernung zum Bezugspunkt belastet.

Wer seine Rüben auf 2018/2019 vortragen möchte, kann dies im Umfang von bis zu 10 Prozent der Vertragsmenge zu Vortragskosten von 5,50 kalkulieren.

Weitere Details in der Pressemitteilung

Weiteres Vertragsangebot für Zuckerrüben

Aufgrund der großen Nachfrage bezüglich der gerade gezeichneten Zuckerrübenlieferverträge bietet die Nordzucker ihren Anbauern ein weiteres Vertragsangebot an: Demnächst kann ein 1-jähriger Fixpreisvertrag für 2018 gezeichnet werden. Der durchschnittliche Rübenpreis bei einem Zuckergehalt von 17,9 Prozent beträgt inklusive aller Nebenleistungen 25 Euro pro Tonne.

Bei dem Angebot handelt es sich um eine einmalige Regelung. Diese berührt nicht die zur Bedienung der Kernmärkte vereinbarten Vertragskonditionen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen und zum Erhalt nachhaltiger Anbaustrukturen soll das bisherige System zur Verteilung der Freien Menge zukünftig angepasst werden.

Der DNZ kommt mit den Verhandlungen eines zusätzlichen Angebotes dem Wunsch vieler von der Nichtzuteilung der Freien Menge betroffenen Landwirte und der Forderung einiger Mitgliedsverbände entgegen. „Unsere Position zur Wahrung einheitlicher Vertragsbedingungen stellen wir damit aber nicht grundsätzlich zur Disposition.“, so Dr. Heinrich-Hubertus Helmke. Er stellt klar, dass letztlich auch die Aktivitäten des Wettbewerbers Pfeifer und Langen zu neuen Verhandlungen geführt hätten und man dazu – zumindest für die meisten Betriebe – eine gleichwertige Alternative anbieten wolle.

Wie „wassertolerant“ sind Zuckerrüben?

Auf einigen Rübenschläge in unserem Verbandsgebiet „steht“ seit einigen Tagen das Wasser. Die Schäden, die mit dem Hochwasser einhergehen, reichen je nach Dauer der Überflutung von einer Wachstumsdepression bis zum Totalausfall. Ausschlaggebend für die Stärke der Rübenschädigung sind neben der Überflutungsdauer auch die Bodenart und die Fließgeschwindigkeit des Wassers. Hier spielen Dichtlagerung und Erosion eine entscheidende Rolle. Laut Praxisbeobachtungen können Rüben eine komplette Überflutung maximal fünf Tage überstehen.

Doch auch nach kürzerer Überstauung können die Pflanzen bereits nachhaltig geschädigt sein. So wird vermehrt Seitenwurzelbildung im Bereich der zuerst abgetrockneten obersten Bodenkrume bei gleichzeitig verkümmernder/verfaulender Pfahlwurzel beobachtet. Selbst bei Neuaustrieb solcher Pflanzen sollte man die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten und Investitionen in Form von Düngergaben oder Pflanzenschutzmaßnahmen daher gut überlegen.

Melden Sie ggf. Schäden schriftlich und zeitnah Ihrem zuständigen Rübenbüro. Gemäß Zuckerrübenlieferungsvertrag wird bei Eintreten höherer Gewalt kein Nichterfüllungsbeitrag erhoben.

Erläuterungen zur Zeichnung der Rübenlieferungsverträge und zur Zuteilung der Freien Menge bei der Nordzucker AG für das Anbaujahr 2018

Die Zeichnung der Lieferverträge bei der Nordzucker AG für den Rübenanbau zur Kampagne 2018 ist abgeschlossen.

Dabei war festzustellen, dass für das zweite Anbaujahr nach Wegfall der Zuckerquoten und Mindestpreise weiterhin großes Interesse am Rübenanbau besteht.

Grundlage für die Ausgabe der Zuckerrüben-Lieferungsverträge ist die Gesamt-Bedarfsmenge der Nordzucker AG für die Fabriken Uelzen, Nordstemmen, Clauen, Schladen und Klein Wanzleben.

Diese wird jährlich im Voraus von der Nordzucker AG in Abstimmung mit den Holdinggesellschaften auf Basis von Markteinschätzungen und Absatzplanungen festgesetzt.

Für 2018 wurde die gesamte Rübenbedarfsmenge der Nordzucker AG im Vergleich zum Vorjahr 2017 nochmals leicht erhöht (ca. + 3 Prozent).

Die Zuteilung der Vertragsmengen auf die einzelnen Rübenanbauer erfolgt (wie bereits im vergangenen Jahr) nach den Vorgaben der Gesellschaftssatzungen in zwei Schritten:

1.    Zuerst werden alle Lieferansprüche aus den nachgewiesenen Kapitalanteilen der einzelnen Betriebe bedient.

2.    Die von den Anteilsinhabern nicht genutzten Lieferansprüche ergeben die sogenannte Freie Menge.

Letztere wird allein durch die Nordzucker AG ohne Mitwirkung der Anbauerverbände und Holdinggesellschaften nach selbst festgesetzten (wirtschaftlichen) Kriterien zugeteilt.

Für Rübenanbauer mit Nordstemmen oder Klein Wanzleben als nächst gelegenem Werk gab es eine Vorabzusage von Nordzucker für Freie Menge bis 80 km Entfernung und Deckelung bei 1 Mio. Tonnen.

Diese Zusage basierte auf dem Zeichnungsverhalten der Rübenanbauer für 2017 und unter der Annahme unveränderter Markteinschätzungen für Konkurrenzfrüchte.

Die tatsächliche Nachfrage aller Rübenanbauer für Vertragsmengen zum Anbau in 2018 hat jedoch die Erwartungen sämtlicher Verantwortungsträger außerordentlich übertroffen.

Aus diesem Grund und unter Beachtung der Sonderzusagen für Nordstemmen und Klein Wanzleben ergibt sich eine im Vergleich zum Vorjahr völlig unterschiedliche Zuteilung der Freien Mengen.

Als Reaktion auf die deutliche Überzeichnung, haben kurzfristig gemeinsame Überlegungen stattgefunden, die eine Erhöhung der Gesamtvertragsmenge und zum Angebot von zusätzlicher Freier Menge zum Ziel hatten.

Nach internen Beratungen und Verhandlungen zwischen Nordzucker, Holdinggesellschaften und DNZ haben wir einvernehmlich davon Abstand genommen.

Diese Entscheidung ist wie folgt zu begründen:

  1. Zur bevorstehenden Kampagne wurde EU-weit die Rübenanbaufläche um etwa 240.000 Hektar ausgedehnt (+18 Prozent)
  2. Die EU-Kommission geht in ihrer ersten Schätzung zum Zuckermarkt in 2017/18 von einer Erzeugung um 20 Millionen Tonnen aus (+ 20 Prozent).
  3. Weltweit wird bereits im laufenden Zuckerwirtschaftsjahr mit einem Produktionsüberhang von bis zu 3 Millionen Tonnen gerechnet.
  4. Seit Frühjahr dieses Jahres ist der Weltmarktpreis für Weißzucker an der Londoner Börse um mehr als 100 Euro je Tonne gefallen.
  5. Marktexperten (u.a. auch Nordzucker) erwarten zunehmenden Preisdruck zum Ende dieses Jahres auch für das Absatzgebiet in der Europäischen Union.
  6. Jede heute zusätzlich geplante Rüben- bzw. Zuckermenge kann deshalb, ohne ausreichende Kenntnis der Vermarktungsmöglichkeiten, frühestens erst Ende 2018 abgesetzt werden.
  7. Nach aktuellen Einschätzungen würde ein Absatz am Weltmarkt oder über Bioethanol keine wettbewerbsfähigen Rübenpreise ermöglichen.
  8. Bei unveränderten Fabrikkapazitäten führt eine Erhöhung der Rübenmenge zu einer zusätzlichen Verlängerung der Kampagne mit zusätzlichen Risiken.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis für die aktuelle Situation. Die jetzt vorliegenden Erfahrungen zeigen aber, dass wir uns für die Zukunft gemeinsam um eine sinnvolle Anpassung der Entscheidungskriterien zur Zuteilung der Freien Menge kümmern müssen. Dem DNZ und seinen Mitgliedsverbänden ist es wichtig, dass Zuckerrübenverträge weiterhin zu einem wirtschaftlichen attraktiven Preis angeboten werden, der auch mit anderen Ackerfrüchten mithalten kann

Niedersächsischer Zuckerrübentag in Rössing

Der diesjährige Niedersächsische Zuckerrübentag fand am 8. Juni 2017 in der Gemarkung Rössing auf der Fläche des Betriebes Kai Rodewald, in Sichtweite zur Zuckerfabrik Nordstemmen, statt. Bei frischen Temperaturen und etwas Nieselregen zu Beginn fanden sich rund 500 Besucher ein, um sich zu produktionstechnischen Themen im Zuckerrübenanbau zu informieren. Landwirtschaftskammer, ARGE Nord, Nordzucker und die Zuckerrübenanbauerverbände haben an acht Stationen ein umfangreiches Programm rund um Anbauverfahren, Düngung und Pflanzenschutz auf die Beine gestellt. Im Anschluss an die Führungen durch die Versuche konnten die angesprochenen Themen auf dem Campus an den Ständen der beteiligen Institutionen und Firmen aus der Industrie diskutiert werden.

EU-Vorlage sieht zehn weitere Jahre für Glyphosat vor

Die Zulassung für das Herbizid Glyphosat könnte für weitere zehn Jahre verlängert werden, so der lange erwartete Vorschlag von EU-Verbraucherkommissar Vytenis Andriukaitis. Die Mitgliedsstaaten müssen der Vorlage noch zustimmen.

Die EU-Kommission schöpft damit den möglichen Spielraum von 15 Jahren für eine Verlängerung des Wirkstoffs nicht voll aus. Die EU-Kommission hatte sich dem Urteil ihrer wissenschaftlichen Berater und zuletzt an der Echa-Studie orientiert, die den Wirkstoff für ungefährlich hält. Ein Verbot des Netzmittels Tallowamin bleibe aber weiterhin bestehen. Außerdem soll Glyphosat nicht vor der Ernte, in öffentlichen Parks und Spielplätzen verwendet werden.

„Die Wissenschaftler hätten bis zum Abwinken analysiert“, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes. Es sei froh, dass Glyphosat den Landwirten auch weiterhin  zur Verfügung stehen soll. Die EU-Kommission beschreibt ihre Vorlage nicht als offiziellen Vorschlag, sondern als eine Grundlage für die Debatte mit den EU-Mitgliedstaaten.

Mitte Juni treffen sich die nationalen Experten und die EU-Kommission im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) in Brüssel. Im Ausschuss wird dann vor allem über die Dauer der Wiederzulassung verhandelt. Die EU-Kommission könnte die 10 Jahre noch verkürzen, wenn sie damit die Zustimmung von möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten bekommt. Ein Veto der EU-Mitgliedstaaten ist nur mit qualifizierter Mehrheit möglich. Eine Entscheidung wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Kalorien im Zentrum der Ernährungsdebatte

Wer mehr Kalorien aufnimmt, als er verbraucht, nimmt zu. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Kalorien stammen. Unter der Fragestellung „Kennen Sie Ihre Energiebilanz?“ hat die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) in Kooperation mit dem Berliner Tagesspiegel-Verlag daher eine Online-Expertendebatte initiiert, die stärker für den Zusammenhang von Körpergewicht und Kalorienbilanz sensibilisieren will. Online kann man sich an der Ernährungsdebatte unter folgendem Link beteiligen:

https://causa.tagesspiegel.de/opendebate/schmecktrichtig-zuckerwirtschaft.

Darin plädiert die WVZ für eine ehrliche Reformulierung, die mit einer signifikanten Kalorienreduktion einhergehen muss. Nur dies könne Verbrauchern helfen, Übergewicht zu reduzieren. Ernährungsbildung fange bereits in der Schule an. Der Kaloriengehalt von Lebensmittel ist in der Nährwertetabelle ausgewiesen. Hier ist besonders die Gesamtbilanz entscheidend und nicht das Fokussieren auf einzelne Zutaten. Zudem ruft die WVZ zu mehr Bewegung auf, denn diese helfe, einen gesunden Lebensstil zu unterstützen und die persönliche Kalorienbilanz im Gleichgewicht zu halten.

Eine Studie der University of Glasgow zeigt, dass allein durch die Senkung der Gesamtkalorienzahl effektiv etwas gegen Übergewicht getan werden kann. Wissenschaftler der Harvard School of Public Health kamen bei einem Diätvergleich zum gleichen Ergebnis.

Neonicotinoide unter Beschuss

Die EU-Kommission beabsichtigt, den Einsatz von Neonicotinoiden in der Landwirtschaft generell zu verbieten. Dies betrifft dann auch die bewährten Beizmittel im Zuckerrübenanbau, für die derzeit eine Sonderregelung gilt. Die bestehenden Zulassungen sollen innerhalb von drei Monaten widerrufen werden. Als Aufbrauchfrist soll den Mitgliedstaaten eine Frist von maximal 6 Monaten eingeräumt werden. Sollten die Pläne der Europäischen Kommission umgesetzt werden, dürften Neonicotinoide somit bereits für die Aussaat 2018 nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Kommission geht davon aus, dass Neonicotinoide Bienen schädigen. Die Hersteller der Wirkstoffe sind jedoch der Überzeugung, dass die zugelassenen Anwendungen - vor allem als Beizmittel - sicher sind und von ihnen keine Gefahren für Bienen ausgehen.

Ein Verbot von Neonicotinoiden hätte erhebliche Konsequenzen für den Zuckerrübenanbau: Die Anbauer würden das effektivste und umweltverträglichste Instrument zum Schutz der Zuckerrüben vor Schädlingen und Krankheiten verlieren. Der Einsatz von Neonicotinoiden ist ein wichtiger Beitrag für einen nachhaltigen Rübenanbau in Deutschland. Die Sicherung des Ertragsniveaus ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Rübenanbaus unverzichtbar. Ein Verbot wäre sowohl mit ökonomischen als auch mit ökologischen und sozialen Nachteilen behaftet.

Die Beschlussfassung im zuständigen EU-Ausschuss ist für Ende Mai vorgesehen. Gemeinsam mit unseren verbundenen Organisationen der Rüben- und Zuckerwirtschaft und der berufsständischen Interessenverbände setzen wir uns derzeit auf allen politischen Ebenen für den Erhalt dieser für den Rübenanbau unverzichtbaren Wirkstoffe ein.

WVZ: Weißbuch Zucker

Mit dem „Weißbuch Zucker" geht die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) auf zentrale Aspekte der gesellschaftlichen Debatte rund um Zucker ein, stellt Thesen auf den Prüfstand und listet wissenschaftlich belegte Fakten auf. In der 25seitigen Abhandlung sind Hintergründe, Positionen und Empfehlungen zu Zucker in der Ernährungs- und Gesundheitspolitik zusammen gefasst. Das Weißbuch Zucker ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.zuckerverbaende.de/images/stories/docs/pdf/2016_Weissbuch_Zucker.pdf