Freihandelsabkommen EU-Australien: Risiko für EU-Rübenanbau und Zuckerproduktion

Voraussichtlich im Frühjahr beginnen die Verhandlungen über die Bedingungen für den Zuckerhandel beim geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Australien. Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Europäischen Zuckerwirtschaft (CEFS) und der Rübenanbauer (CIBE) die Fakten im Hinblick auf den Europäischen Rüben- und Zuckersektor kurz und knapp in einem Infoblatt dargestellt. Damit geht die Forderung einher, keine weiteren Zugeständnisse für Zucker in Freihandelsabkommen zu machen.
•    Selbstversorgung: In der EU wird ausreichend Rübenzucker produziert, um ihren eigenen Verbrauch zu decken. Dies ist seit dem Brexit umso mehr der Fall, da Großbritannien als Zucker-Defizit-Land entfällt.
•    Wettbewerbsnachteil: Gestiegene Betriebskosten, vor allem für Energie, belasten europäische Zuckerproduzenten ungleich mehr als die in den Rohranbaugebieten. Hier kann die bei der Produktion anfallende Bagasse für die Energieerzeugung genutzt werden.   
•    Marktzugang vorhanden: Als Folge des Brexit hat Australien bereits zusätzlichen Marktzugang erhalten.  220.000 t Zucker können im Rahmen des Britisch-Australischen Handelsabkommens nach Groß Britannien importiert werden und Importe aus der EU ersetzen. Darüber hinaus wurde die bestehende Importquote für australischen Zucker (10.000 t) in die EU auf Basis von 28 Mitgliedstaaten festgelegt und nach dem Austritt Großbritanniens nicht verändert. Weiterhin könnten Mengen aus dem britschen Zollkontingent in Höhe von 260.000 t, das Großbritannien andern Ländern für Zucker gewährt, von dort in die EU importiert werden.
•    Nachhaltigkeit: Der Anbau von Zuckerrüben in der EU unterliegt strengeren Umweltauflagen als der Rohranbau in Australien. So ist z.B. der Einsatz von vielen Pflanzenschutz-Wirkstoffen erlaubt, deren Anwendung in der EU verboten ist. Zucker aus Übersee würde die Bemühungen der EU für mehr Umweltschutz untergraben.
 
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