Aktuelle Meldungen

Biokraftstoffe wichtig für Klimaschutz

In der aktuellen Diskussion über Klimaschutz im Verkehr haben Mitte März zehn Verbände der Agrar- und Energiewirtschaft (s. u.) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Darin warnen sie vor den Konsequenzen, die eine Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe mit sich bringen würde. Sie befürchten negative Folgen für Klimaschutz, Kraftstoffversorgung und die heimische Futtermittelproduktion. Auch landwirtschaftliche Fruchtfolgen sowie die Bioökonomie würden leiden, mahnen die Verbände.

Biokraftstoffe können in Deutschland jährlich weit mehr als zehn Millionen Tonnen CO2 einsparen. „Ohne flüssige und gasförmige nachhaltige Biokraftstoffe würden die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz in den kommenden Jahren im Sektor Verkehr noch deutlicher verfehlt werden“, so die Warnung der Verbände. Sie unterstreichen, dass der Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen kurz- und mittelfristig nicht zu ersetzen sei. In Anbetracht des Zeitdrucks beim Klimaschutz und den drohenden Strafzahlungen aus europarechtlichen Klimaschutzverpflichtungen könne nicht auf nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verzichtet werden. Stattdessen bedürfe es einer umfassenden Strategie, um eine zügige und fortlaufende Absenkung des hohen Anteils fossiler Energie im Straßenverkehr von heute über 93 Prozent zu erreichen, so das Verbändepapier weiter.

Mit dem vom Bundesumweltministerium geforderten Wegfall von Biokraftstoffen würde zudem Deutschlands Abhängigkeit von Energie- und Futtermittelimporten steigen. So stellten Biokraftstoffe 2021 rund 3,7 Millionen Tonnen klimafreundlichen Kraftstoff und 3 Millionen Tonnen Futtermittel zur Verfügung. Diesen Beitrag zur sicheren heimischen Energie- und Ernährungsversorgung sehen die Verbände der Agrar- und Energiewirtschaft gefährdet. Zudem drohe der Verlust einer strategischen Energiereserve sowie tausender Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Das Positionspapier steht u. a. beim Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) online als Download zur Verfügung:

www.bdbe.de

Zu den unterzeichnenden Verbänden gehören der Bundesverband Bioenergie, der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft, der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas, der Grain Club, OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe, die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie.

Verwendung von Neonic-Saatgut in der EU

Notfallzulassungen für Neonics in der EU für 2023

Seit 2018 dürfen die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in der EU nicht mehr im Freiland eingesetzt werden. Viele EU-Mitgliedsstaaten hatten in den vergangenen Jahren daher Notfallzulassungen erwirkt, um Zuckerrüben-Saatgut weiterhin mit diesen Wirkstoffen beizen und aussäen zu dürfen. Mitte Januar 2023 hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese Notfallzulassungen den EU-Rechtsrahmen sprengen, da diese ausdrücklich per Durchführungsverordnung verboten seien. Nach einem eilig einberufenen Treffen mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission klargestellt, dass es aufgrund des EuGH-Urteils mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich sein wird, Eilzulassungen für die Rübensaatgutbehandlung mit Neonicotinoiden zu erteilen. 

In Ungarn bestätigte kürzlich allerdings die nationale Behörde, dass eine entsprechende Notfallzulassung, die vor dem Datum des EuGH-Urteils erteilt wurde, in Kraft bleibe und ungarische Zuckerrübenanbauer daher das mit Cruiser FS 600 behandelte Rübensaatgut im Jahr 2023 verwenden dürften. Neben Ungarn haben auch Finnland, Tschechien, die Slowakei, Rumänien und Litauen mitgeteilt, dass die für 2023 gewährten Notfallzulassungen für das mit Neonicotinoiden behandelte Rübensaatgut beibehalten wird.

Just hat sich auch Großbritannien für den Einsatz der neonikotinoiden Beizung entschieden. Grundlage für die Entscheidung war das Ergebnis einer Modellrechnung von Rothamsted Research, des größten britischen Agrarforschungszentrums. Demnach wäre zum Stichtag 30. März 2023 von einer Virusvergilbung von landesweit 67,5 % auszugehen. Das Landwirtschaftsministerium hatte im Januar eine befristete Notfallzulassung von Cruiser SB in Aussicht gestellt, sobald eine Virusinzidenz von 63 % oder mehr vorhersagt werde. Im vergangenen Jahr hatte der betreffende Wert lediglich bei 19 % gelegen. Der für die Landwirtschaft zuständige Direktor bei Britsh Sugar, Dan Green, unterstrich die Notwendigkeit der Saatgutbehandlung in diesem Jahr, um die Kultur vor dem Virus und damit die Existenzgrundlage der Rübenanbauer zu schützen. Zugleich betonte Green, dass die Branche weiterhin nach alternativen Lösungen suche.

Österreich hat aktuell für 2023 ebenfalls einen Antrag auf eine entsprechende Notfallzulassung gestellt. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung des Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde nicht mehr erteilt werden kann. Ein in Österreich in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zum gleichen Ergebnis. Österreichische Zuckerrübenanbauer konnten bisher jedes Jahr auf die Force-Beize zurückgreifen. Erfahrungen aus den Bundesländern Burgenland und Wien hätten gezeigt haben, dass insbesondere zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers und des  Rüsselkäfers neonicotinoide Wirkstoffe notwendig gewesen seien. „Es kann nicht im Interesse der EU sein, die Produktion hierzulande zu drosseln, alles zu verbieten und damit den grünen Umhang aufzusetzen und gleichzeitig die Tür für Importe aus Regionen zu öffnen, die weit von vergleichbaren Produktionsstandards der EU entfernt sind.“, kritisierte Präsident Karpfinger vom Rübenanbauverband „Die Rübenbauern“.

Um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission unlängst auch die zulässigen Rückstandhöchstwerte von Neonicotinoiden in Lebens- und Futtermittel auf Null gesetzt.  Rückstandhöchstwerte von Pflanzenschutzmitteln sollen sowohl für die heimische Erzeugung als auch für Importe gelten. Damit hat die EU-Kommission eine Lücke im Außenhandel geschlossen: Importeure aus Drittländern, in denen Neonicotinoide erlaubt sind, müssen dafür sorgen, dass in ihren Lebens- und Futtermitteln keine Rückstände nachzuweisen sind.

EU-PflanzenschutzVO: Rüben- und Zuckerbranche sieht Überarbeitung als unumgänglich

Die Debatte um den Verordnungs-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der EU ist in vollem Gange. Die Verbände der Europäischen Zuckerwirtschaft (CEFS) und der Rübenanbauer (CIBE) drängen auf eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Vorschlages unter Einbezug der bereits erzielten Erfolge z.B. beim integrierten Pflanzenschutz. Unüberlegte Verbote von Pflanzenschutzmitteln ohne die Verfügbarkeit wirksamer Alternativen würden zu hohen Ertragsverlusten führen. Als Folge dessen droht der Ausstieg der Anbauer aus dem Rübenanbau, eine weniger wettbewerbsfähige Zuckerindustrie und im schlimmsten Falle Fabrikschließungen und Arbeitsplatzverluste im ländlichen Raum. Die Versorgung mit Zucker müsste dann aus Länder mit geringeren Sozial- und Umweltstandards gedeckt werden.

Das Thema wurde anschaulich in einem Infoblatt aufgearbeitet (englische Sprache)

Freihandelsabkommen EU-Australien: Risiko für EU-Rübenanbau und Zuckerproduktion

Voraussichtlich im Frühjahr beginnen die Verhandlungen über die Bedingungen für den Zuckerhandel beim geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Australien. Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Europäischen Zuckerwirtschaft (CEFS) und der Rübenanbauer (CIBE) die Fakten im Hinblick auf den Europäischen Rüben- und Zuckersektor kurz und knapp in einem Infoblatt dargestellt. Damit geht die Forderung einher, keine weiteren Zugeständnisse für Zucker in Freihandelsabkommen zu machen.
•    Selbstversorgung: In der EU wird ausreichend Rübenzucker produziert, um ihren eigenen Verbrauch zu decken. Dies ist seit dem Brexit umso mehr der Fall, da Großbritannien als Zucker-Defizit-Land entfällt.
•    Wettbewerbsnachteil: Gestiegene Betriebskosten, vor allem für Energie, belasten europäische Zuckerproduzenten ungleich mehr als die in den Rohranbaugebieten. Hier kann die bei der Produktion anfallende Bagasse für die Energieerzeugung genutzt werden.  
•    Marktzugang vorhanden: Als Folge des Brexit hat Australien bereits zusätzlichen Marktzugang erhalten.  220.000 t Zucker können im Rahmen des Britisch-Australischen Handelsabkommens nach Groß Britannien importiert werden und Importe aus der EU ersetzen. Darüber hinaus wurde die bestehende Importquote für australischen Zucker (10.000 t) in die EU auf Basis von 28 Mitgliedstaaten festgelegt und nach dem Austritt Großbritanniens nicht verändert. Weiterhin könnten Mengen aus dem britschen Zollkontingent in Höhe von 260.000 t, das Großbritannien andern Ländern für Zucker gewährt, von dort in die EU importiert werden.
•    Nachhaltigkeit: Der Anbau von Zuckerrüben in der EU unterliegt strengeren Umweltauflagen als der Rohranbau in Australien. So ist z.B. der Einsatz von vielen Pflanzenschutz-Wirkstoffen  erlaubt, deren Anwendung in der EU verboten ist. Zucker aus Übersee würde die Bemühungen der EU für mehr Umweltschutz untergraben.

Das Faktenblatt in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.

Vorträge "Rübenanbau Kompakt" jetzt noch einmal ansehen

Die Vorträge der Online-Veranstaltungsreihe "Rübenanbau Kompakt" die am 13.12.2022 stattfand,können Sie sich hier noch einmal anschauen:

„Blattkrankheiten - wie halte ich meine Bestände gesund?“

„Die Basis ist entscheidend - mit gesunder Wurzel zum Erfolg!“

„CONVISO SMART - Herbizid tolerante Sorten nur gezielt einsetzen!“

Interessengemeinsachft Ökorübenanbau im DNZ gegründet

Die Förderung des wirtschaftlichen Ökorübenanbaus in Norddeutschland ist das zentrale Ziel der Interessengemeinschaft Ökorübenanbau. Sie soll zum einen die Interessen gegenüber der Nordzucker AG bündeln und die Verhandlungsposition der Ökoanbauer stärken. Zum anderen soll der Zusammenschluss als Plattform zum Austausch über Produktionstechnik und Versuchsprojekte dienen.

Auf der Gründungsversammlung der IG Ökorübe am 8.12.2022 wählten die rund 40 anwesenden Ökorübenanbauer als erste Amtshandlung drei Vertreter aus ihren Reihen für die Verhandlung der Anbau- und Lieferbedingungen mit Nordzucker. Markus Blomberg (Algermissen/Wätzum), Ove Claußen (Kronprinzenkoog) und Moritz Reimer (Hornburg) werden zukünftig, gemeinsam mit DNZ-Geschäftsführer Dr. Heinrich-Hubertus Helmke, in der Öko-Rübenkommission mit Nordzucker-Vertretern an einem Tisch sitzen und sich für die Belange des Ökorübenanbaus einsetzen. Unterstützt werden die Verhandlungsführer weiterhin von der Arbeitsgruppe Ökorübenanbau, in der aktuell 12 Praktiker mitarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird einberufen, wenn vertiefende Beratung zu Verhandlungsthemen oder anderen Schwerpunkten nötig ist. Weitere interessierte Teilnehmer für die Arbeitsgruppe sind jederzeit herzlich willkommen.

„Ich freue mich sehr, dass Sie heute diesen Schritt getan und die Interessengemeinschaft der Ökorübenanbauer gegründet haben. Denn für eine wirksame Interessenvertretung ist es sehr wichtig, viele Gleichgesinnte zu vereinen und mit einer Stimme zu sprechen“, betont Ralf Tegtmeyer, stellvertretender Vorsitzender des DNZ, in seinem Schlusswort.

Die IG Ökorübe ist nun ein fester Bestandteil in der Struktur des Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer. Wie bisher auch erfolgt die Betreuung der Öko-Themen arbeitsteilig zwischen DNZ und Regionalverbänden.

 

 

Verhandeln für die Ökoanbauer (v.l.): Dr. H.-H. Helmke, Moritz Reimer, Markus Blomberg und Ove Claußen
Rund 40 Teilnehmer waren zur Gründungsversammlung der Interessengemeinschaft Ökorübe erschienen.