Vorstand des DNZ
Der Vorstand des DNZ setzt sich aus den amtierenden Vorsitzenden der regionalen Mitgliedsverbände und dem amtierenden Geschäftsführer des DNZ zusammen. Zusätzlich wählt die Mitgliederversammlung bis zu drei Vertreter aus den Mitgliedsverbänden in den Vorstand.
Die Hauptaufgaben des Vorstandes sind die Beratung und Abstimmung von verbandspolitischen Positionen zur Agrar- und Zuckerpolitik sowie anderen gesellschaftlichen Fragestellungen. Außerdem obliegen dem Vorstand die Beratung und Genehmigung der Branchenvereinbarungen, Muster-Rübenlieferverträge und anderen wichtigen Angelegenheiten des Zuckerrübenanbaus.