Das Europäische Parlament hat beschlossen, das geplante Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) überprüfen zu lassen. Die Entscheidung fiel äußerst knapp: 334 Abgeordnete stimmten für die Anrufung des Gerichts, 324 dagegen, bei 11 Enthaltungen.
Im EU-Parlament stimmen die Fraktionen nicht so geschlossen ab wie im Bundestag. Mit dem Beschluss wird die Präsidentin des Parlaments aufgefordert, ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vereinbarkeit des Abkommens mit EU-Recht einzuholen.
Die Überprüfung könnte den Ratifizierungsprozess des Abkommens erheblich verzögern, da das Gutachten voraussichtlich viele Monate in Anspruch nehmen wird. Theoretisch wäre jedoch eine vorläufige Anwendung des Abkommens möglich, sofern die EU-Kommission dies beschließt.
Das Abkommen war nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet worden und soll durch den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen den Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten fördern.
Für den Bereich Zucker sieht es die zollfreie Einfuhr von 190.000 Zucker in die EU vor – dies entspricht etwa der jährlichen Produktion einer Zuckerfabrik bzw. einer Rübenfläche von etwa 20.000 Hektar.
Der Mercosur-Deal ist nicht das erste Handelsabkommen, das vom EuGH geprüft wird. Sollte das Gericht feststellen, dass das Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, könnte es nur nach entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Während der Parlamentsdebatte protestierten zudem europäische Landwirte vor dem Gebäude gegen das Abkommen.