Zuckermarktordnung (ZMO)

Der EU-Zuckermarkt wird seit 1968 in einer Marktordnung geregelt. Mit wenigen Ausnahmen regeln weltweit alle wichtigen Erzeugerländer ihren Zuckermarkt. Auf dem so genannten Zuckerweltmarkt werden vor allem Ernteüberschüsse der Haupterzeugerländer – knapp ein Viertel der jährlichen Welterzeugung – gehandelt.
Hauptbörsenplätze sind London und New York. Natürliche Ernteschwankungen in den Haupterzeugerregionen machen den Zuckerhandel auf dem Weltmarkt nur bedingt planbar. Die rechtliche Grundlage der gemeinsamen Zuckermarktordnung (ZMO) wurde erstmals durch Erlass der Verordnung Nr.1009/67/EWG geschaffen. Seitdem wurde die ZMO wiederholt an veränderte Bedingungen angepasst und durch neue Verordnungen ersetzt. Zuletzt wurde die Zuckermarktordnung 2006 grundlegend reformiert.

Eckdaten zur aktuellen Zuckermarktordnung (31 kb)


EU Kommission will Zuckermarktordnung erneut reformieren

Am 12. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ihre offiziellen Vorschläge zur Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 vorgelegt. Dieser Reformentwurf erstreckt sich auch auf den Zuckermarkt. Nach den harten Einschnitten für den Zuckersektor seit 2006 beabsichtigt Brüssel, erneut tiefgreifende Veränderungen bei den zuckerwirtschaftlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen:
  • Beendigung der Quotenregelung für Zucker

  • Abschaffung des Rübenmindestpreises (zur Zeit 26,29 €/t bei 16 % Pol.)

  • Abschaffung der Produktionsabgabe (zur Zeit 12 €/t Zucker)

  • Beibehaltung des Referenzpreises für Zucker (404,40 €/t)

  • Beibehaltung der Verpflichtung zu Branchenvereinbarungen


Forderungen des DNZ:  
Fortsetzung der Zuckermarktordnung bis mindestens 2020 !!!

Wir setzen uns ein für eine nachhaltige Zuckerversorgung durch...  
  • Fortbestand der bisherigen Zuckerquotenregelung
  • Erhalt des Rübenmindestpreises mit Frachtergelung
  • Fortschreibung der Branchenvereinbarungen
  • Beibehaltung des Preisberichterstattungssystems
  • Gewährleistung von uneingeschränkten Exporten
  • Langfristige Absicherung von Einfuhrzöllen
  • Abschaffung der Produktionsabgabe

 






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