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Hauptbörsenplätze sind London und New York. Natürliche Ernteschwankungen in den Haupterzeugerregionen machen den Zuckerhandel auf dem Weltmarkt nur bedingt planbar. Die rechtliche Grundlage der gemeinsamen Zuckermarktordnung (ZMO) wurde erstmals durch Erlass der Verordnung Nr.1009/67/EWG geschaffen. Seitdem wurde die ZMO wiederholt an veränderte Bedingungen angepasst und durch neue Verordnungen ersetzt. Mit dem EU-Zuckerwirtschaftsjahr 2006/07 begann am 1. Juli 2006 eine Zuckermarktordnungsperiode unter völlig neuen Bedingungen, geregelt in der EU-Verordnung Nr. 318/2006 (seit 1. Oktober 2008 in der EU-Verordnung Nr. 1234/2007) und weiteren Durchführungsverordnungen auf europäischer und nationaler Ebene. Die neue Zuckermarktordnung gilt für die neun Wirtschaftsjahre 2006/07 bis 2014/15, d.h. vom 1. Juli 2006 bis zum 30. September 2015. Reform der EU-Zuckermarktordnung Am 21. Februar 2006 haben die Agrarminister der 25 Mitgliedstaaten in der Europäischen Union eine neue Zuckermarktordnung beschlossen. Der Kompromiss sieht drastische Preissenkungen für Zucker und Rüben in Verbindung mit entkoppelten Ausgleichszahlungen für die Rübenanbauer vor. Die Reduzierung der Zuckerquoten soll innerhalb der nächsten vier Jahre durch ein Restrukturierungsprogramm erfolgen, mit dessen Hilfe wettbewerbsschwächere Zuckerunternehmen ihre Produktion sozialverträglich aufgeben können. Erst nach Abschluss dieser Phase will die EU-Kommission über weitere lineare Quotenkürzungen beraten. Gleichwohl kann bis dahin auch eine jährliche Deklassierung festgesetzt werden. Die Laufzeit der neuen Zuckermarktordnung beträgt neun Jahre. Im folgenden werden die wichtigsten Elemente des Agrarratsbeschlusses zusammengefasst dargestellt:
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