Zuckermarktordnung

Der EU-Zuckermarkt wird seit 1968 in einer Marktordnung geregelt. Mit wenigen Ausnahmen regeln weltweit alle wichtigen Erzeugerländer ihren Zuckermarkt. Auf dem so genannten Zuckerweltmarkt werden vor allem Ernteüberschüsse der Haupterzeugerländer – knapp ein Viertel der jährlichen Welterzeugung – gehandelt. Hauptbörsenplätze sind London und New York. Natürliche Ernteschwankungen in den Haupterzeugerregionen machen den Zuckerhandel auf dem Weltmarkt nur bedingt planbar.

Die rechtliche Grundlage der gemeinsamen Zuckermarktordnung (ZMO) wurde erstmals durch Erlass der Verordnung Nr.1009/67/EWG geschaffen. Seitdem wurde die ZMO wiederholt an veränderte Bedingungen angepasst und durch neue Verordnungen ersetzt. Zuletzt wurde die Zuckermarktordnung 2006 grundlegend reformiert.

Am 31.10.2017 endete die Zuckermarktordnung.